Kostenerstattungsverfahren - Psychoanalyse Online Freud Lacan Hannover

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Kostenerstattungsverfahren

Wie muss ich vorgehen, um die Übernahme der Kosten für eine Psychoanalyse durch meine Krankenkasse zu erreichen?


Um eine Übernahme der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse zu erreichen, müssen Sie folgende Voraussetzung erfüllen:

Sie müssen vergeblich versucht haben, bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeuten (1) zeitnah einen Therapieplatz zu bekommen.

Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, haben Sie gemäss dem Sozialgesetzbuch
einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V)!

Bitte beachten Sie: Die Krankenkasse erstattet nur dann die Kosten, wenn sie vor Therapiebeginn schriftlich dem so genannten Kostenerstattungsverfahren zugestimmt hat.

Dazu müssen Sie bei der Kasse einen Antrag stellen.


Gehen Sie folgendermassen vor, um die Voraussetzung zu erfüllen und eine Übernahme der Kosten für eine Psychoanalyse durch Ihre Krankenkasse zu erreichen:


1. Schritt: Kontakt mit der Kasse.

Sprechen Sie, möglichst persönlich in einer Filiale oder Servicestelle, mit einem Sachbearbeiter Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und lassen Sie sich erläutern, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können.

Die Krankenkassen verhalten sich gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren tendenziell ablehnend. Lassen Sie sich nicht entmutigen! Geben Sie nicht nach! Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V), wenn Sie die Voraussetzung erfüllen!

Erkundigen Sie sich, ob Ihre Krankenkasse eine so genannte Notwendigkeitsbescheinigung (2) verlangt und von wem diese ausgestellt werden muss.

2. Schritt: Suche nach einem Therapieplatz.

Rufen Sie mindestens drei, besser: fünf Psychotherapeuten Ihrer Wahl an und fragen Sie nach einem Termin. Alternativ können Sie sich von Ihrer Kasse Vertragspsychotherapeuten nennen lassen. Notieren Sie sich, welche Psychotherapeuten Sie wann angerufen haben und welche Wartezeiten Ihnen für einen Termin bzw. einen Therapieplatz in Aussicht gestellt wurden.

3. Schritt: Antrag auf Psychotherapie.

Richten Sie – am besten bevor, spätestens aber nachdem Sie Erst- oder Vorgespräche mit mir geführt haben – einen formlosen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse.

Informieren Sie darin ihre Krankenkasse darüber, dass Sie eine Analytische Psychotherapie beginnen möchten.

Falls Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt (Psychiater) empfohlen oder geraten hat, eine Psychotherapie zu machen, beziehen Sie sich in Ihrem Schreiben an die Krankenkasse auf diese Empfehlung oder diesen Rat.

Besser noch: Lassen Sie sich von Ihren Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung  für Psychotherapie (2) ausstellen und fügen Sie diese Ihrem Schreiben an die Krankenkasse bei.

Weisen Sie in Ihrem Schreiben der Krankenkasse gegenüber nach, dass Sie am Ort (bzw. in Ihrer Nähe) und zeitnah (d. h. bei für Sie zumutbaren Wartezeiten) keinen Vertragspsychotherapeuten finden konnten.

Listen Sie anhand Ihrer Notizen auf, welche Psychotherapeuten Sie wann kontaktiert haben und welche Wartezeiten Ihnen genannt worden sind.

Erklären Sie in dem Schreiben an die Krankenkasse, dass Sie am Ort einen Psychoanalytiker gefunden haben, bei dem Sie sofort eine Analytische Psychotherapie beginnen können, die über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden müsste. (Die Kostenerstattung schliesst auch so genannte probatorische Sitzungen, d.h. die Erst- oder Vorgespräche ein.)

Stellen Sie Ihren Antrag mit folgender Formulierung:

"Antrag auf Kostenerstattung für Analytische Psychotherapie sowie die Bewilligung probatorischer Sitzungen bei Herrn Hans-Joachim Metzger, Psychoanalytiker."

Wenn Sie möchten oder falls die Krankenkasse nachfragt, verweisen Sie auf meine Homepage.

4. Schritt: Nachfrage bei der Krankenkasse.

Haben Sie sich entschlossen, eine Psychoanalyse mit mir zu beginnen, und haben Sie den Antrag gestellt, erkundigen Sie sich nach einigen Tagen bei Ihrer Krankenkasse nach dem Stand der Antragsbearbeitung und geben Sie mir Bescheid, sobald Ihnen eine Zusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, so dass wir Termine vereinbaren können.

5. Schritt: Bei Ablehnung des Antrags.

Sollte Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen, lohnt es sich, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V). Weigert sich die Kasse dennoch, die Kosten zu übernehmen, können Sie mit einer Klage drohen. Gesundheitsexperten weisen darauf hin, dass die Kassen immer nachgeben, wenn die Patienten auf ihrem Recht bestehen.


Anmerkungen

(1) In Deutschland ist ein rasant steigender Bedarf nach psychotherapeutischen Behandlungen zu verzeichnen. Da die Versorgungssituation unzureichend ist, ergeben sich in der Regel sehr lange Wartezeiten für einen Therapieplatz – mit gravierenden Folgen für die Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und Lebenserwartung der Betroffenen.

Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Psychotherapie beginnen möchten und  bereits bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeuten versucht haben, einen Therapieplatz zu bekommen, Ihnen jedoch lange, für Sie unzumutbare Wartezeiten genannt worden sind, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die kompletten Kosten einer ausservertraglichen Psychotherapie zu erstatten, wenn kein kassenzugelassener Psychotherapeut zur Verfügung steht.

Das Sozialgesetzbuch (§13 Abs. 3 SGB V) legt fest, dass die Krankenkassen ihren Versicherten Psychotherapie in zumutbarer Wartezeit ermöglichen müssen.

(2) Mit einer Notwendigkeitsbescheinigung, die von Ärzten bzw. Fachärzten ausgestellt wird, wird bescheinigt, dass aus medizinischer Sicht eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist. Neben einer Nennung von Beschwerden (Symptomen) und diagnostischen Angaben kann die Bescheinigung den Hinweis enthalten, dass der Beginn der Psychotherapie dringend ist und zeitnah erfolgen sollte. In der Bescheinigung kann auch ausgeführt werden, dass die Psychotherapie geboten ist, um den Erhalt bzw. die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit sicherzustellen oder eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern bzw. diesen zu verbessern.


Laden Sie diese Informationen zum Vorgehen beim Kostenerstattungsverfahren hier herunter.

 
 
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